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31.05.2016 - Status
Der Bebauungsplan wurde gemäß den Unterlagen vom 20.02.2016 von der Gemeinde Simmerath aufgestellt. Die voraussichtliche Bebauung und Erschliessung findet Anfang 2017 statt.
Geplant ist eine reine Vermietung der Häuser/Wohnungen durch die Investoren.
Gegenüber dem Ursprungskonzept der Investoren mit zwei- bis dreigeschossiger Bebauung, konnte die Bürgerinitiative eine ortsübliche anderthalbgeschossige Bebauung, dank der zahlreichen Unterstützer, erwirken. Ob die Neuerschließung eines naturschutznahen Gebietes in Simmerath auch perspektivisch im Sinne der Bürger ist wird die Zukunft zeigen. Dem Argument der Politik von der steigenden Einwohnerzahl im Ort Simmerath steht eine Geburten- zur Sterberate von 101 zu 160 gegenüber.
Gerne teilen wir unsere Erfahrungen über die aktive Mitgestaltung politischer Entscheidungen.
Sie erreichen uns unter: buergerinitiative(at)heldter-weg.de
20.02.2016 - Unterlagen zum Bebauungsplan
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 Download
Umweltbericht mit integriertem Lanschaftpflegerischen Begleitplan Download
Entwässerungskonzept Download
Entwässerungskonzept Lageplan Download
Begründung Download
Einwendungen und Stellungnahme der Gemeinde Download
Bebauungsplan Download
Bebauungsplan Textfestsetzung Download
Ergebnis der Beteiligung der Behörden Download
28.01.2016 - Planungsausschusssitzung
Bekanntmachung Download
17.10.2015 - Einwendungen an die Mitglieder des Planungsausschuss
Fristgerecht zum 19.10.2015 haben wir heute unsere Einwendungen zur Aufstellung des
Bebauungsplans 170 abgegeben.
Mail_Planungsausschuss_Einwendungen.pdf Download
23.09.2015 - Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans 170 Erweiterung Heldter Weg (Link)
07.09.2015 - Unterlagen/Protokoll zur Bürgerinformation Heldter Weg vom 22.06.2015
Protokoll_Buergerinformation.pdf - Download
Nutzungskonzept_Bonafide.pdf - Download
24.399_BP-Nr.170_UB-LBP.pdf - Download
Begründ VE BP170 08.2015.pdf - Download
PLA 55-15 Artenschutzr.Prüfung.pdf - Download
PLA 55-15 Planzeichnung.pdf - Download
Text-Fest-BP170 VE-08-2015.pdf - Download
Vorlage 56-15 zu 4.2 BBP 170.pdf - Download
Vorlage 55-15 zu 4.1 BBP 170.pdf - Download
20.06.2015 - AZ Artikel "Am Heldter Weg geht es weiter" Download
18.06.2015 - Ergebnis der heutigen Planungsausschusssitzung (Top 8)
- Der Planungsausschuss hat beschlossen, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 Heldter Weg weiterzuführen
- Informelle Bürgerbeteiligung am 22.06.2015 um 19:30 Uhr: Download
18.06.2015 - Unsere Mail an den Bürgermeister sowie die Mitglieder des Planungsausschusses:
Sehr geehrter Herr Hermanns,
gestern erhielten wir die Vorlage für den Planungsausschuss des heutigen Abends. Dem städtebaulichen Entwurf ist zu entnehmen, dass eine Erweiterung des Heldter Wegs um 14 Einfamilienhäuser geplant ist.
Bereits 2013 haben die Investoren erkannt, dass „kaum Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken über die Menge hinaus, welche das Baugebiet ‚Alter Sportplatz‘ befriedigen würde“, besteht. Nachzulesen ist dieses Zitat im beigefügten Planentwurf der Investoren aus dem Jahr 2013 auf Seite 2. Auch wurde in diesem Dokument darauf hingewiesen, dass es gilt, Konkurrenz für das Baugebiet ‚Alter Sportplatz‘ zu vermeiden, um dort einen zügigen Abverkauf zu gewährleisten.
Die Tatsache, dass im Baugebiet Lohmühlenstraße (ehemals ‚Alter Sportplatz‘) noch 26 Baugrundstücke zum Verkauf stehen, bestätigt diese Einschätzung der Investoren.
Im ebenfalls anhängenden Artikel der Aachener Zeitung vom 12.01.2011 ‚Wie viel Bauland braucht Simmerath?‘ sprachen Sie von einem ‚Run auf die Baugrundstücke‘ und betonten im Hinblick auf den Verkauf der Grundstücke in der Lohmühlenstraße: „Wenn es nicht gelinge, die ‚Filetstücke im Zentralort‘ zu verkaufen, wo könnten dann überhaupt noch Baugrundstücke in der Gemeinde verkauft werden?“
Heute wissen wir, dass der Verkauf in der Lohmühlenstraße schleppend verläuft und auf Basis dieser Erfahrung sollte von der Erschließung eines weiteren Baugebiets unbedingt abgesehen werden.
Da in §1 a BauGB gefordert wird, Möglichkeiten der Innenentwicklung zu ermitteln, weisen wir darauf hin, dass wir im Gebiet ‚In der Mahr/ Schwester-Maria-Alberta-Straße‘ rund 40 Baulücken gezählt haben, im Bereich ‚Heidbüchelstraße/ Kastanienweg‘ rund 20 Baugrundstücke frei sind, genauso wie im Friedhofsweg (Quelle GeoNet Online). Da es also alleine in diesen Baugebieten rund 80 Baulücken gibt, kann eine Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht begründet werden.
Bitte berücksichtigen Sie diese Fakten bei Ihrer Entscheidung bezüglich der Fortführung des Bauleitplanverfahrens, damit die von uns gezahlten Steuern sinnvoll investiert werden!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Planentwurf Bonafide
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Aachener-Zeitung: Wie viel Bauland braucht Simmerath
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17.06.2015 - Wohnbebauungsplan 170 sowie Vorlage zum Planungsausschuss
1505_20150123_STE_mit_Flurstücken.pdf
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Vorlage 52-15 zu 8 BBP 170 - Heldter Weg.pdf
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16.06.2015 - Informationsveranstaltung zur Erweiterung Heldter Weg am 22.06 um 19:30 Uhr
Bekanntmachung Bürgerinfor 170.pdf
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Übersichtskarte 170.pdf
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10.06.2015 - FDP Simmerath fordert:
..."Die baurechtlichen Verfahren zum Baugebiet Mispelbaum, zwischen Simmerath und Kesternich, müssen zügig in Angriff genommen werden. Dort sollten auch ausdrücklich Flächen für den Geschosswohnungsbau ausgewiesen werden."
FDP_AusbauMispelbaum.pdf
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09.06.2015 - Unsere Mail an den Bürgermeister sowie die Mitglieder des Planungsausschusses:
Sehr geehrter Herr Hermanns,
in der o.g. Sitzung wird über die Weiterführung des Verfahrens „Erweiterung Heldter Weg“ beraten.
Als Anwohner und Bürger von Simmerath können wir nicht nachvollziehen, warum zwischen Heldter Weg und Rüstenstraße ein weiteres Baugebiet entstehen soll, obwohl die Gemeinde Simmerath seit dem Jahr 2013 ein sehr attraktives Neubaugebiet an der Lohmühlenstraße anbietet und dort noch 26 Grundstücke zum Verkauf stehen.
Dieses Vorhaben ist sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht bedenklich:
- Die Grundstücke des neu geplanten Baugebiets gehören nicht der Gemeinde, sondern Investoren. Während die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen der Lohmühlenstraße der Gemeinde zugutekommen, verdienen am Verkauf der geplanten Neubauten im Heldter Weg die Investoren. Da das Baugebiet Lohmühlenstraße mit Steuergeldern erschlossen und ein Kindergarten errichtet wurde, muss der Verkauf der noch freien Grundstücke absoluten Vorrang vor der Erschließung neuer privater Baugebiete haben. Nur so kann eine sinnvolle Investition öffentlicher Mittel erreicht werden. Als Lösungsansatz bietet es sich an, gemeinsam mit den privaten Investoren Neubauten in der Lohmühlenstraße zu errichten. So kann hier der Grundstücksverkauf vorangebracht und die noch zahlreichen Baulücken geschlossen werden. Weitere Neubaugebiete erschweren hingegen die Vermarktung und es ist fraglich, ob genügend Familien in der Lohmühlenstraße ansässig werden, um den Kindergarten in Zukunft mit Leben zu füllen.
- Durch die Erschließung des neu geplanten Baugebiets wird das Grundstück, das direkt an einem Naturschutzgebiet (Natura 2000) liegt, ohne einen zugrundeliegenden Bedarf als Naherholungs- und Artenschutzfläche vernichtet. Dies gilt es insbesondere im Naturpark Nordeifel zu vermeiden. Die Tatsache, dass in der Lohmühlenstraße seit 2013 weniger als die Hälfte der Grundstücke verkauft wurde, unterstreicht den mangelnden Bedarf.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Entscheidung über die Weiterführung des Verfahrens, nicht dem Druck der Investoren nachzugeben, sondern dafür Sorge zu tragen, dass die sinnvolle Investition öffentlicher Mittel im Vordergrund steht. Das Baugesetzbuch gibt Ihnen mit § 1 alle Möglichkeiten, ökonomisch und ökologisch sinnvoll zu entscheiden:
§1 Absatz 3 BauGB:
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
§1 a BauGB::
Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können
Um die Zukunft unseres Wohngebiets gemeinsam mit Ihnen gestalten zu können, bitten wir um die Zusendung aller aktuellen Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 170.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Auftrag der Bürgerinitiative Heldter Weg (www.heldter-weg.de)
07.06.2015 - Neuer Anlauf der Investoren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
Tagesordnungspunkt der 8. Sitzung des Planungsausschusses der Gemeinde Simmerath am
Donnerstag, dem 18. Juni 2015 (Download)
Punkt 8: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 – Erweiterung Heldter Weg – in Simmerath
31.01.2014 - Gemeinde Simmerath stellt das Bebauungsplanverfahren ruhend
10.09.2013 - Gründung der Bürgerinitiative -> siehe "Wir über uns"